Laut niedersächsicher Hundehaltungsverordnung ist die elektronische Kennzeichnung eines Hundes durch die Implantation eines Microchips/Transponders ab dem 6. Lebensmonat seit dem 01.07.2011 Pflicht.
Für Katzen ist die Kennzeichnungspflicht auf kommunaler Ebene geregelt, das heißt mancherorts müssen auch freilaufende Katzen gechipt sein, z. B. in der Stadt Verden.
Es bedeutet für das Tier einen recht unkomplizierten, kurzen Eingriff. Mit einer Kanüle wird dem Tier ein ca. 4 mm großer Transponder unter die Haut gesetzt. Auf diesem Transponder ist eine Nummer gespeichert die das Tier unverwechselbar macht.